Was muss beim Osterfeuer beachtet werden?
KIERSPE (mk) Bereits am 31. März ist in diesem Jahr Ostersonntag. An diesem Wochenende werden traditionell Osterfeuer entzündet. Darauf, dass diese genehmigungs- und gebührenpflichtig sind, weißt die Stadtverwaltung hin. Angemeldet werden müssen Brauchtumsfeuer bis zu 14. März beim Ordnungsamt der Stadt Kierspe. Der genaue Ablauf wird in den Hinweisen dazu erklärt, auch notwendige Sicherheitsmaßnahmen erläutert:
Brauchtumsfeuer / Osterfeuer dürfen nur nach vorherige Anzeige bei der Stadt Kierspe in der Zeit von Karsamstag bis Ostermontag abgebrannt werden. Darunter sind offene Feuer zu verstehen, die der Brauchtumspflege dienen und dadurch gekennzeichnet sind, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation, ein Verein oder eine Nachbarschaftsgemeinschaft das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet und diese Veranstaltung für jedermann öffentlich zugänglich ist. Sie dienen nicht, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen.
Durch Brauchtumsfeuer können geeignete pflanzliche Rückstände, wie z. B. unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt, sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden. Die angemeldeten und von der Stadt Kierspe genehmigten Feuer dürfen erst unmittelbar vor dem Verbrennen zusammengebracht werden. Diese Maßnahme dient dem Schutz von Kleintieren und Vögeln, welche im Schlagabraum Unterschlupf suchen.
Osterfeuer dürfen nur in der Zeit von Karsamstag bis Ostermontag durchgeführt werden. Das Osterfeuer ist so zu platzieren, dass zu Wohngebäuden, Wäldern und mit entzündlichem Bewuchs bestellten landwirtschaftlichen Flächen ein Abstand von min. 50 Metern, zu sonstigen baulichen Anlagen ein Abstand von min. 25 Metern, von öffentlichen Verkehrsflächen ein Abstand von min. 25 Metern und von befestigten Wirtschaftswegen ein Abstand von min. 10 Metern eingehalten wird.
Ein Brauchtumsfeuer ist beim Ordnungsamt der Stadt Kierspe bis spätestens zum 14.03.2024 unter Angabe von Verbrennungsort- und zeit, Größe des Brauchtumsfeuers und eines verantwortlichen Ansprechpartners mit telefonischer Erreichbarkeit auch während der Veranstaltung anzuzeigen.
Anmeldungen werden unter der Telefonnummer 02359/661–133 Frau Cordula Weigel oder 02359/661–138 Herr Hendrik Kasper bzw. unter ordnungsamt@kierspe.de entgegengenommen. Aufgrund des Cyber-Angriffs steht der Formularserver der Stadt Kierspe nicht zur Verfügung. Wir bitten Sie ausdrücklich, den Antrag auf Genehmigung, wie oben beschrieben einzureichen.
Das Brauchtumsfeuer ist genehmigungs- und gebührenpflichtig (25,00 Euro) und darf erst nach erfolgter Genehmigung durch die Ordnungsbehörde abgebrannt werden.